Leistungen

Ich stelle mich gänzlich auf Ihren individuellen Auftrag ein

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oder direkt anrufen:  0156 7840 5011

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Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten, sowie Beratung zu wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien zählen zu meiner Kernkompetenz.

Verkehrswertgutachten

Nach § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert eines bebauten bzw. unbebauten Grundstücks durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Verkehrswertgutachten bzw. Marktwert­gutachten werden umgangs­sprachlich auch als „gerichtsfeste Gutachten“ bezeichnet. In Rechts­anwendung des § 194 ff. Baugesetzbuch werden hier alle wertbeein­flussenden Sachverhalte durch den Immobiliengutachter ermittelt, das Bewertungsobjekt ausführlich besichtigt und mittels Objektbeschrei­bungen und Fotos dokumentiert (Beweiserhebung). Der Verkehrswert wird unter Anwendung der aktuellen Verordnungen und Richtlinien abgeleitet. Am Ende des Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken steht der in Euro ausgewiesene Verkehrswert des Grundstücks unter Angabe des Wertermittlungsstichtags.
Das Gutachten wird in gebundener Ausfertigung mit einem Umfang von circa 50 – 60 Seiten übergeben. 
Eine Checkliste für die notwendigen Unterlagen finden sie hier:
Ein Beispielgutachten finden Sie hier:

Kurzgutachtengutachten

Im Gegenzug zu den Gutachten nach § 194 BauGB beruhen Kurz­bewertungen auf Ihren Angaben zu den wertbeeinflussenden Faktoren und sind als Marktcheck geeignet. Anhand der vor­gelegten Unterlagen und Aussagen wird die Immo­bilie bewertet und kurz beschrieben. Kurzbewertungen verwenden zur Wertermittlung die üblichen normierten Rechenverfahren, verzichten jedoch weitgehend auf erläuternde Texte und können daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke heran gezogen werden. Auch hier erfolgt eine detaillierte Ortsbesichtigung und eine kurze Fotodokumentation. Kurzgutachten sind aufgrund der vereinfachten Unterlagenrecherche schneller zu erstellen und dienen häufig für Ankaufs- oder Verkaufs­entscheidungen. Ebenso sind sie bei Ehe- oder Erbschaftsauseinander­setzungen geeignet, bei denen die Rahmen­bedingungen zwischen den Parteien bekannt sind und ein Kurzgutachten als Grundlage für weitere Vermögens­auseinandersetzungen dienen kann.

Beratung

Über die klassische Arbeit der Wertermittlung hinaus berate ich Sie gern in der Vertragsabwicklung bei An- / Verkäufen von Immobilien und gebe Ihnen Hinweise zur Vertragsgestaltung sowie nützliche Tipps für die Preisverhandlungen.
Gern unterstütze ich sie bei der Optimierung und Weiterentwicklung ihrer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie. Vertragsgestaltung, Mietanpassung, Objektentwicklung, Modernisierungsfragen, Renovierungsfragen, Einrichtungsgegenstände (z.B. Einbauküche), möblierte Vermietung, Ankaufsberatung, Verkaufsberatung, sowie Unterstützung beim Verkauf ohne Makler sind nur einige Themenbereiche bei denen ich sie unterstützen kann. Im Rahmen meiner langfristigen Tätigkeit im Immobilienbereich kann ich auf eine Vielzahl von Fachleuten zurückgreifen. Profitieren auch sie von meinem Netzwerk.
Vereinbaren sie gleich einen Beratungstermin:
Sind sie sich noch nicht sicher, vereinbaren sie ein kostenloses Erstgespräch:

Sonstige Leistungen

a) Wohn- und Nutzflächenberechnung
Im Rahmen der Verkehrswertermittlung sind Wohn- und Nutzungsflächen entscheidende Parameter der Wertermittlung. Daher werden vorliegende Maßangaben prinzipiell bei der Ortsbesichtigung per Stichprobe nachgeprüft und auf Plausibilität untersucht. Sollte Ihnen keine Angaben bzw. Grundrisse zur Wohn- und Nutzungsflächen vorliegen, erstelle ich für Sie gern mittels Handlasergerät ein Vor-Ort-Aufmaß.
b) Gutachtenprüfung
Ein Gutachten liegt Ihnen vor und dennoch gibt es viele Fragen? Gern helfe ich Ihnen, diese Fragen zu klären und prüfe und erörtere mit Ihnen gemeinsam das vorliegende Gutachten.
c) Eintragung von Rechten und Belastungen
Sie beabsichtigen die Eintragung von Rechten oder Belastungen in ihrem Grundbuch oder auf einem anderen Grundbuch als Berechtigter? Was bedeutet die die Eintragung wertmäßig? Gern berate ich sie bei der Bewertung der Wertbeeinflussung unter Nutzung der rechtlichen Vorgaben.
d) Sonstige Leistungen
Die von ihnen gewünschte Leistung ist hier nicht aufgeführt? Kein Problem, sprechen sie mich gern an und wir klären ob ich ihnen bei der Problemlösung helfen kann oder ich vermittle ihnen eine Fachkraft aus meinem Netzwerk.
 

Bewertungsanlässe

Die Anlässe sind genauso vielfältig und individuell wie die Bewertungsobjekte.
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • als Grundlage für eine Kauf– oder Verkaufsentscheidung
  • zur Ermittlung einer Verkaufspreisindikation
  • zu Preisverhandlungen
Vermögensfeststellung
  • zur regelmäßigen Überprüfung der Wertentwicklung ihrer Immobilie
  • Immobilienwert als Basis für die Bankenübersicht
Steuerliche Zwecke
  • als Beratung für die Aufteilung des Kaufpreises in Gebäudewert und Bodenwert
Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten und Überbaurechten
Vermögensauseinandersetzung
  • wenn die Beteiligten einer Erbengemeinschaft sich nicht über den Verkehrswert einer Immobilie und die Auszahlung von Miterben einigen können
  • für den Zugewinnausgleich bei Ehescheidung muss der Wert eines Grundstückes oder einer Immobilie im Anfangs- und Endvermögen ermittelt werden

Objektarten

Ich bewerte für sie:
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser mit einem Gewerbeanteil von maximal 25%
  • unbebaute Grundstücke
  • Grundstücksrechte und Belastungen

Einsatzgebiet

Hauptsächlich bin ich in Berlin, Brandenburg und Sachsen für sie tätig.
Bei entsprechenden Auftragsvolumen bewerte ich auch deutschlandweit für sie.
Sprechen sie mich gern an.
Dann erstelle ich ihnen ein individuelles Angebot.
Ablauf
  1. Angebotsabfrage
  2. Beauftragung
  3. Bereitstellung der Unterlagen durch Auftragnehmer oder Unterlagenbeschaffung durch Sachverständigen
  4. Objektbesichtigung
  5. Erstellung Verkehrswertgutachten / Immobilienbewertung oder Kurzgutachten
  6. Gemeinsame digitale Durchsprache des Gutachtens (auf Wunsch auch persönlicher Termin)
  7. Übergabe des finalen Gutachtens

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie mich direkt über das
Kontaktformular:

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